Fracht sicher und richtig verpacken


So verpacken Sie ihre Sendung richtig und sicher:


1. Verwenden Sie ausschließlich für den Paketversand zugelassene bzw. empfohlene
Kartonagen. Mindestausführung: 2-3 wellig, Qualität BC 2.5 (7 mm). Stabile Kartonagen,
Polsterungen, Innenverpackungen und Paketklebeband erhalten Sie derzeit beim
Fachhändler. Umzugskartons sind für den internationalen Paketversand ungeeignet, auch
wenn die zulässige Gewichtsangabe über dem max. Versandgewicht liegt.


2. Schützen Sie jedes Inhaltsteil Ihres Paketes durch ein geeignetes Polster, so dass es
innerhalb der Verpackung kein Spiel hat.


3. Im Paket dürfen keine Hohlräume verbleiben. Füllen Sie solche mit geeignetem Füllmaterial auf. Paketdeckel und Paketboden dürfen beim Stapeln nicht eingedrückt werden können.


4. Empfindliche Packgüter dürfen nicht mit der Außenverpackung oder anderen Inhaltsteilen in Berührung kommen.


5. Zerbrechliche Inhaltsteile, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o. ä. erfordern eine
besonders sorgfältige Verpackung. Sorgen Sie hier für MINDESTENS 50 mm Abstand
zwischen Kartoninnenwand und Ware. (Dieser Abstand muss mit geeignetem Füllmaterial
ausgepolstert werden).


6. Bitte beachten Sie, dass Produkte in „Originalverpackungen“ nicht automatisch
versandgeeignet sind. Es ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und
der Versandverpackung erforderlich.


7. Geeignete Füll- und Polstermaterialien sind z.B. Luftpolsterfolie (auch Bläschenfolie genannt), Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknautschtes Kraftpapier.


8. Kleidung, Decken, Kissen und Zeitungspapier sind als Polstermaterial in der Regel nicht
geeignet.


9. Beschriften Sie die Sendung gut leserlich mit den vollständigen Absender- und Empfängerangaben und legen Sie ein Begleitdokument mit denselben Angaben in das Paket.


10. Bitte verwenden Sie für den Verschluss der Sendung ausschließlich stabiles mindestens 50
mm breites Paketklebeband. Andere Verschlussarten sind nicht zulässig.


11. Pakete, eingewickelt in Folie, Packpapier, Stoff oder Klebeband, gelten als „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgutzuschlag berechnet und sind von der Beförderung ausgeschlossen.


12. Mehrere Pakete mittels Umreifungsbänder und/oder Paketschnur zu einem Packstück zu
verbinden ist unzulässig. Solche Pakete sind „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgutzuschlag berechnet und sind von der Beförderung ausgeschlossen.


13. Jede Sendung (Paket) muss so stabil verpackt sein dass es während des Transports
zum Empfänger weder beschädigt werden kann noch andere Sendungen beschädigt.