NUR FÜR INTERNEN GEBRAUCH!
Fügen Sie hier Steuerabgaben des Kunden zur Bestellung hinzu. Oder:
Nutzung dieses Postens um eine Rechnung für Zollbearbeitung zu erstellen, wenn Zoll (Land egal) per Fracht-Einfuhr Gebühren/Steuern erhoben hat, die noch nicht durch den Kunden bezahlt wurden.
Wurden die Gebühren bereits durch uns vorab ausgelegt, muss die Vorlageprovision berechnet werden.
Eine Auslieferung der Fracht erfolgt erst wenn die Steuern/Zölle/Gebühren an uns bezahlt wurden ober bei Ablieferung der Fracht vor Ort bezahlt werden.

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