Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DEUTSCH
1. LOGISTIK
1.1) Rechtsgrundlagen, Geltungsbereich
A) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge der DEUFRACHT Logistic Agency, nachfolgend „DEUFRACHT“, und ihrer Kunden über Transportleistungen ("Sendungen") einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
B) Der Kunde kann bei DEUFRACHT zwischen mehreren Transportangeboten externer Dienstleister wählen.
Es gelten die jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Website von DEUFRACHT.
C) DEUFRACHT bedient sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten eines Dienstleisters ihrer Wahl, im folgenden „Dienstleister“.
D) Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die auf der Website von DEUFRACHT (www.DEUFRACHT.com) abrufbaren Informationsseiten und Dokumente in PDF oder Bildformat.
E) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, ausdrücklich genannte spezielle Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
F) Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
G) DEUFRACHT benötigt eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden zur Bearbeitung eines durch Kunden selbstätig angelegten Auftrags. Vor Anlegen eines neuen Auftrags durch den Kunden selbst, erwarten wir eine vorherige Kontaktaufnahme um abzuklären ob die Wunschzeiten für Abholung, Anlieferung und Vertragserfüllung auch definitiv möglich sind.
1.2) Vertragsverhältnis mit Begründung und Ausschlüsse
A) Kunden von DEUFRACHT müssen sich auf der Webseite von DEUFRACHT mit allen dort geforderten Daten wahrheitsgemäß registrieren. Die Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Auf § 9 Abs. 3 wird verwiesen.
B) Der Vermittlungsvertrag kommt erst durch Übersendung einer Bestätigungsmail, Bestätigungsbriefes auf dem Postweg oder per Email durch DEUFRACHT auf der Grundlage dieser AGB zustande.
C) DEUFRACHT schließt keinen Vertrag über die Vermittlung der Beförderung von verbotenen Gütern. Was Verbotsgüter sind, ergibt sich aus dem auf der Website von DEUFRACHT abrufbaren Unterseite "Verbotenes Frachtgut".
D) Erlangt DEUFRACHT oder der Dienstleister erst nach Vertragsschluss Kenntnis davon, dass die Sendung Verbotsgut enthält, oder verweigert der Kunden auf Verlangen von DEUFRACHT oder des Dienstleisters bei Verdacht auf Verbotsgut Angaben hierzu, ist DEUFRACHT ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht von DEUFRACHT zur Anfechtung des Vertrags wird hiervon nicht berührt.
E) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.) oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, einschließlich des auf unseren Webseiten angegeben Daten, kann DEUFRACHT oder der Dienstleister/Transporteur/Frachtführer/Spedition die Annahme der Sendung verweigern oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten oder diese ohne Benachrichtigung des Kunden auf eine andere als die gebuchte Weise befördern und ein entsprechendes Nachentgelt erheben. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf Verbotsgut oder auf sonstige Vertragsverstöße der Kunden auf Verlangen von DEUFRACHT oder des Dienstleisters Angaben dazu verweigert.
F) DEUFRACHT ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen verpflichtet. DEUFRACHT und seine beuaftragten Frachtführer sind jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendung berechtigt. Der Kunde kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Abs. 3 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist.
1.3) Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
A) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von an DEUFRACHT gerichteten Weisungen, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren.
B) Eine Kündigung durch den Kunden nach Übergang der Sendung in die Obhut des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt, ohne dass die Kündigung von DEUFRACHT oder dem Dienstleister zu vertreten ist, kann DEUFRACHT gewerblichen Kunden eine angemessene Stornogebühr in Rechnung stellen. Privatkunden stellt DEUFRACHT ausschließlich diejenigen Kosten (z.B. Stornogebühren der Zahlungsanbieter) in Rechnung, die bei DEUFRACHT tatsächlich anfallen.
C) Der Kunde hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Näheres ist dem auf der Website von DEUFRACHT abrufbaren Zusatzdokument "Richtig und sicher verpacken" zu entnehmen.
D) Der Kunde ist verpflichtet, beim Empfang der Sendung festgestellte Transportschäden DEUFRACHT unverzüglich anzuzeigen.
E) Bei internationalen Sendungen hat der Kunde die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Kunde hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen, usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und dem Paket beizufügen. DEUFRACHT übernimmt keine Haftung für die Höhe von Einfuhrzöllen und –gebühren im Empfängerland. Das gleiche gilt für Ausfuhrzölle und –gebühren im Abgangsland.
F) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.
1.4) Transportentgelte, Gebühren für Zahlarten, Erstattung
A) Die Höhe des für die Leistungen von DEUFRACHT vom Kunden zu entrichtenden Entgelts richtet sich nach der jeweils gültigen, auf der Website von DEUFRACHT abrufbaren Preisliste.
B) Zur Bezahlung nutzt der Kunde die angebotenen Bezahlwege, welche DEUFRACHT auf seinen Internetseiten anbietet. Es stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: Vorauskasse, Kreditkarte (Mastercard und Visa), PayPal sowie Lastschrift. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von DEUFRACHT eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist DEUFRACHT berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren für jede zurückgegebene Lastschrift eine Mehraufwandsentschädigung von 10,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben. DEUFRACHT ist in diesem im Falle zur fristlosen Kündigung von sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
C) Bereits geleistete Zahlungen für nicht benutzte oder fehlerhaft gedruckte Paketscheine werden nur nach Mitteilung von Auftrags- und Paketnummer mit vollständiger Empfängeranschrift mittels eMail oder Fax an DEUFRACHT, erstattet. Das Erstattungsverlangen muss spätestens an dem der Auftragserteilung folgenden Arbeitstag bei DEUFRACHT angemeldet werden.
D) Macht der Kunde über das Transportgut falsche Angaben (Maße, Gewicht, Beschaffenheit oder Inhalt) ist er verpflichtet, DEUFRACHT tatsächlich entstehende Mehrkosten (entsprechend Nachweis) zuzüglich einer Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
E) DEUFRACHT behält sich vor für einige Zahlarten gegebenenfalls Gebühren zu erheben.
1.5) Leistungen
A) Nach Auftragserteilung benachrichtigt DEUFRACHT den Kunden per eMail unter Mitteilung des Dienstleisters. Der Kunde und der Empfänger haben die Möglichkeit, mit der Auftrags-, Paket- oder Sendungsnummer den Laufweg der Sendung auf den Internetseiten des Dienstleisters zu verfolgen.
B) Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht die Leistungsbeschreibungen einzelner Produkte etwas anderes besagen. DeuFracht kann keine verbindlichen Liefer-/Anlieferungstermine machen. Mündliche oder schriftliche Angaben zu geschätzten Lieferzeiten beruhen auf Erfahrungswerte vergangener Transporte.
Verbindliche Liefertermin-Zusagen (schriftlich wie mündlich) sind unzulässig.
C) Bei den Angebotenen Bestellfunktionen überlässt DEUFRACHT dem Kunden über die Internetseiten oder per eMail von DEUFRACHT online erstellte und gedruckte Paketscheine oder Transportschein und tritt die Ansprüche aus dem mit dem Paketschein zusammenhängenden Transportvertrag an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. Darüber hinausgehende Leistungsansprüche gegen DEUFRACHT bestehen nicht. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung der Transport- oder Paketscheine oder zur Abtretung von Rechten aus dem zusammenhängenden Transportvertrag berechtigt.
D) Bei der angebotenen Dienstleistung der "Abholung" oder "Auslieferung" wird die Sendung durch den Dienstleister beim Kunden abgeholt oder diesem zugestellt. Ist der Kunde beim Abholversuch nicht anzutreffen, gilt dieser als ausgeführt. Hierfür sind ausschließlich die Daten des Dienstleisters maßgebend. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine zweite kostenfreie Abholung. Er hat jedoch die Möglichkeit, über DEUFRACHT eine zweite kostenpflichtige Abholung zu buchen oder die Sendung mit dem vorliegenden Paketschein bei einer hierfür bestimmten Filiale/Agentur/Depot des Dienstleisters einzuliefern.
E) Der Dienstleister nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter/ Postempfangsbeauftragter) vor.
F) Kann die Sendung nicht nach Absatz E abgeliefert werden, kann die Sendung einem Ersatzempfänger aushändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers und des Ehegatten des Empfängers sowie andere in den Räumen oder dem Gebäude des Empfängers anwesende Personen oder Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.
G) Der Dienstleister kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen. Dem Kunden reicht diese Form der Empfangsbestätigung als Nachweis der Ablieferung aus.
H) Der Dienstleister hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen E und F nicht erfolgen konnte, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, der auf die versuchte Erstablieferung folgt, zur Abholung bereit. Dies gilt auch dann, wenn dem Dienstleister eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. entlegenes Gehöft, keine Ablieferungsvorrichtung) oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
I) Der Dienstleister wird unzustellbare Sendungen zum Kunden zurückbefördern, sofern dies nicht ausgeschlossen ist. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze E und F angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Weigerung zur Zahlung des Nachnahmebetrages und die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.
J) Der Dienstleister befördert die ihm von ausländischen Unternehmen zurückgegebenen (z. B. unzustellbaren) internationalen Sendungen im Inland an den Kunden zurück und liefert sie unter der von diesem angegebenen (inländischen) Anschrift ab. Für die Ablieferung dieser Pakete (Rückgabe an den Kunden) gilt Absatz 8 entsprechend.
K) Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Kunden zurückgegeben werden, ist der Dienstleister zur Öffnung berechtigt. Ist der Kunde oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist der Dienstleister nach Ablauf einer angemessen Frist zur Verwertung der Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Unverwertbares Gut oder Verbotsgut im Sinne von § B Abs. C kann der Dienstleister vor Ablauf dieser Frist vernichten. Das Recht zur sofortigen Verwertung oder Vernichtung hat der Dienstleister auch, soweit Kunde und Empfänger auf den Erhalt der Sendung z. B. durch Annahme- bzw. Rücknahmeverweigerung verzichten. Stellt der Dienstleister DEUFRACHT in diesen Fällen Lager- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung, ist DEUFRACHT berechtigt, diese an den Kunden weiter zu berechnen. Erfolgt die Einlagerung und/oder Verwertung/Vernichtung der Güter bei DEUFRACHT, ist DEUFRACHT berechtigt, diese Leistungen dem Kunden zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
1.6) Haftung
A) DEUFRACHT haftet nicht für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. DEUFRACHT wird den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister unterstützen.
B) DEUFRACHT haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen, höchsten jedoch bis in Höhe des Wertes der Sendung unter Berücksichtigung des nach den Vorgaben von DEUFRACHT max. zulässigen Höchstgewichtes. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Beträgt der geltend gemachte Schaden nicht mehr als € 500,-, beruft sich DEUFRACHT im Falle von Verlust oder Beschädigung nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen. Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von DEUFRACHT für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt. DEUFRACHT haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern gemäß § 2 Abs. C. Die gesetzlich geregelten Fälle der Schadensteilung und des Haftungsaufschlusses bleiben von dem Vorstehenden unberührt.
C) Bei internationalen Sendungen sind Ansprüche nach Absatz B ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von 5 Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Pakets, einen Nachforschungsauftrag bei DEUFRACHT gestellt hat.
D) Eine nationale Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Dienstleister eine Erstattung ihrer geleisteten Entschädigung verlangen.
E) Eine internationale Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 100 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Dienstleister eine Erstattung ihrer geleisteten Entschädigung verlangen.
F) Die Haftung der DEUFRACHT für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt.
G) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen greifen nicht, soweit DEUFRACHT gegenüber dem Dienstleister weitergehende Ansprüche zustehen.
H) Die Haftung des Kunden bleibt unberührt. Der Kunde haftet für den Schaden, der dem Dienstleister oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß § 2 Abs. C oder der Verletzung seiner Pflichten nach § 3 entsteht. Der Kunde stellt DEUFRACHT insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
I) DeuFracht ist von der Haftung ausgeschlossen wenn die Fracht nach dem vom Kunden erwarteten Zeitpunkt beim Kunden eintrifft und dieser dadurch finanziellen Verlust erleidet oder durch Dritte mit Strafen und Sanktionen bedroht wird.
J) Staatliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Ausfall von Fahrzeuge durch technischen Defekt oder Unfall, sowie Krankheit von Personen die an der Abwicklung des Transports unmittelbar beteiligt sind, können einen geplanten Transport zeitlich verzögern oder verschieben. Der Kunde/Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungen in irgendeiner Weise.
1.7) Versicherung
A) Wählt der Kunde den Service einer Transportversicherung mit Zusatzentgelt und zahlt er das entsprechende Zusatzentgelt, veranlasst DEUFRACHT beim Dienstleister den Abschluss einer Transportversicherung zugunsten und auf Rechnung des Kunden. Diese Versicherung deckt das Interesse des Kunden an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung auf Erstes Risiko.
B) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
- Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne von § B Abs. 3 enthalten
- Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt
- Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden verursacht worden sind.
C) Durch den Abschluss einer solchen Versicherung werden die Haftungbeschränkungen und –ausschlüsse nach § 6 nicht berührt.
- Alle durch Dienstleister erbrachten Tätigkeiten, die von DEUFRACHT zur Erfüllung des Transportauftrags beauftragt wurden und werden, sind auch bei diesen beauftragten Subunternehmen gegen Haftungsansprüche abgesichert. Der Auftraggeber stellt in diesem Falle DEUFRACHT als Erstvertragspartner von seinen Haftungsansprüchen frei.
1.8) Verjährung
Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr, sofern sich nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.
1.9) Widerruf
Ein Transportauftrag kann widerrufen werden wenn folgende Punkte gegeben sind:
- Der Auftrag wurde noch nicht vollständig bezahlt und die Ware auch in keinem unserer Lager angeliefert oder von einem unserer Transporteure/Fahrzeuge/Fahrer vom Kunden übernommen.
Dafür erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Brutto-Transportpreises.
- Die Ware steht noch im Eingangslager und Auftrag ist mindestens teilbezahlt.
Dafür berechnen wir 25% des bereits bezahlten Brutto-Transportpreises nebst eine Lagergebühr von 14 Euro je angefangenen Kubikmeter, angefangener Monat und Lagerort.
Hat der Transportprozess bereits begonnen, (dies schließt die Überführung zwischen unserer Lagerorte mit ein), ist ein Widerruf nicht möglich.
2. LAGERUNG
Nachstehende AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Nutzung von Lagerflächen und Selfstorage-Angeboten der
Gültig ab 01.03.2019
AGB-Sprache: Deutsch
Dem Mieter ist bekannt, dass die Mitarbeiter des Vermieters grundsätzlich nicht ermächtigt sind, Zusagen zu machen oder Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt des Mietvertrages hinausgehen bzw. von diesem abweichen.
Durch solche Zusagen oder Verpflichtungen überschreitet der Mitarbeiter des Vermieters seine Vollmacht. Dies schließt nicht aus, dass der Mieter und ein hierzu ermächtigter Vertreter des Vermieters den Mietvertrag einvernehmlich schriftlich ändern können.
2.1) Allgemeine Rechte des Mieters
Der Mieter hat bis zur Beendigung des Mietvertrages das Recht, das angemietete Abteil ausschließlich für Lagerzwecke in Übereinstimmung mit den nachstehenden Vertragsbedingungen des Vermieters zu nutzen.
2.2) Übernahme des Abteils
2.2.1. Der Mieter hat das Abteil bei Übernahme zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich zu melden.
2.2.2. Der Mieter ist verpflichtet bei Mietvertragsende das Abteil im selben gereinigten und besenreinen Zustand, wie es übernommen wurde, zurückzugeben. Die Verwendung von Reinigungsmitteln zur Behebung von Verschmutzungen hat der Mieter vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Der Vermieter darf seine Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
2.3) Zutritt zum Lagergelände und zu den Abteilen
2.3.1. Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zutritt zum Lagergelände und zu seinem Abteil. Der Vermieter kann neben den allgemeinen Öffnungszeiten auch abteilspezifische Öffnungszeiten festsetzen.
Sämtliche Öffnungszeiten können mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung jederzeit geändert werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Abteils oder des Geländes mit Wasser, Strom etc Mietzinsminderungsansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen.
2.3.2. Nur der Mieter oder eine schriftlich von ihm bevollmächtigte oder von ihm begleitete Person ist ermächtigt das Lagergelände zu betreten. Der Mieter kann eine derartige Bevollmächtigung jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall wird dem Mieter empfohlen, seinen Zutrittscode (sofern vorhanden) ändern zu lassen. Der Vermieter hat das Recht aber nicht die Pflicht, von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Legitimation zu verlangen und, falls keine geeignete Legitimation vorgewiesen werden kann, den Zutritt zu verweigern.
2.3.3. Der Mieter ist verpflichtet, sein Abteil zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein nicht verschlossenes Abteil zu verschließen.
2.3.4. Bei Gefahr in Verzug gestattet der Mieter dem Vermieter oder einer von ihm autorisierten Person das Abteil zu öffnen und zu betreten.
2.3.5. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zu einem mindestens 7 Tage im Voraus angekündigten Termin Zutritt zum Abteil zu gestatten, wenn behördliche Inspektionen vorgeschrieben werden oder Instandhaltungsarbeiten und/oder andere Arbeiten zwingend notwendig sind, die die Sicherheit bzw. die Funktionsfähigkeit der Anlage sicherstellen sollen und/oder ein Zu-/Umbau der Anlage vorgenommen wird. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, das Abteil ohne weitere Verständigung zu öffnen und zu betreten und , wenn nötig, gemäß Ziffer 5.2 vorzugehen.
2.3.6. Der Vermieter hat das Recht, das Abteil ohne vorherige Verständigung des Mieters zu öffnen, zu betreten, die eingelagerte Ware gemäß Ziffer 5.2 zu verbringen und/oder die notwendigen Veranlassungen zu treffen.
2.3.6.1. falls der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Abteil gemäß Ziffer 4 verbotene Gegenstände/Waren enthält und in Folge von einer Gefährdung der umliegenden Abteile/Bereiche auszugehen ist oder das Abteil nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird.
2.3.6.2. falls der Vermieter von der Polizei, der Feuerwehr oder einer anderen autorisierten Behörde rechtsmäßig aufgefordert wird, das Abteil zu öffnen.
2.3.7. Der Vermieter ist verpflichtet, ein durch ihn oder durch eine von ihm autorisierte Person geöffnetes Abteil nach Verlassen mit einem geeigneten Mittel auf seine Kosten wieder sicher zu verschließen und dem Mieter wieder Zugang zu geben.
2.4) Nutzung der Abteile und des Geländes durch den Mieter
2.4.1. Der Mieter gewährleistet, daß die Güter, die in dem Abteil gelagert werden, sein Eigentum sind oder die Person(en), deren Eigentum sie sind, ihm die Verfügungsgewalt über die Güter erteilt hat (haben) und ihm gestattet wurde, die Güter in dem Abteil zu lagern.
2.4.2. Folgendes darf nicht gelagert werden: Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen; Lebewesen jeder Art; brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, etc.; unter Druck stehende Gase; verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen; Sprengstoffe, Munition (es sei denn gem. Gesetz gelagert); Chemikalien, radioaktive Stoffe, biolog. Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien; alles, was Rauch oder Geruch absondert; jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände; unter Druck stehende Gase; Materalien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.
2.4.3. Es ist dem Mieter und jeder Person, die mit dem Mieter oder durch den Mieter legitimiert das Gelände betritt oder das Abteil verwendet, verboten: 1.Das Abteil oder das Gelände in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Mieter oder der Vermieter gestört oder beeinträchtigt werden oder werden könnten. 2. Irgendeine Tätigkeit auszuüben, die die Versicherungsbestimmungen verletzt bzw. die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung bedarf. 3. Das Abteil als Büro, als Wohnung oder als Geschäftsadresse zu verwenden. 4. Etwas ohne Genehmigung des Vermieters an Wand, Decke oder Boden zu befestigen oder irgendeine Veränderung am Abteil vorzunehmen. 5. Emissionen jedweder Art aus dem Abteil austreten zu lassen. 6. Den Verkehr auf dem Gelände, sowie Dritte in irgendeiner Form zu behindern.
2.4.4. Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich etwaige Schäden des Abteils dem Vermieter zu melden und sich gemäß den Anweisungen des Personals zu verhalten.
2.4.5. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, das gemietete Abteil ganz oder teilweise unterzuvermieten.
2.5) Alternatives Abteil
2.5.1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B.: nötige Reparaturen, Umbauten, behördliche Anweisungen, Gefahr in Verzug, etc.) hat der Vermieter das Recht, den Mieter aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen das gemietete Abteil zu räumen und die Ware in ein alternatives Abteil bzw. Lager vergleichbarer Grösse zu verbringen.
2.5.2. Falls der Mieter dieser Aufforderung nicht fristgerecht entspricht oder ein schnelleres Handeln zwingend notwendig ist, ist der Vermieter berechtigt, das gemietete Abteil zu öffnen und die Ware in ein alternatives Abteil bzw. Lager vergleichbarer Grösse zu verbringen. Die Verbringung erfolgt im Falle der nicht fristgerechten Öffnung durch den Mieter auf Risiko und Kosten des Mieters.
2.5.3. Falls Ware gemäß Ziffer 5.1 in ein vergleichbares alternatives Abteil/Lager verbracht wird, bleibt der bestehende Mietvertrag zu gleichen Konditionen aufrecht. Ein Anspruch auf einen erneuten Wechsel in das ursprünglich gemietete Abteil besteht nicht.
2.6) Kaution, Miete, Zahlungsbedingungen, Verzug, Sicherungsübereignung
2.6.1) Kaution
2.6.1.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unterzeichnung des Mietvertrages das 2-fache einer Monatsmiete als unverzinsliche Kaution zu hinterlegen.
2.6.1.2. Diese Kaution wird vom Vermieter spätestens 21 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen rückerstattet, jedoch reduziert um jenen Betrag der notwendig ist, um:
2.6.1.2.1. das Abteil zu reinigen, wenn der Mieter seiner Pflicht gemäß Ziffer 2.2 nicht nachkommt (Kostensätze für Reinigung lt. Aushang)
2.6.1.2.2. Schäden zu beheben, die durch den Mieter oder durch eine vom Mieter legitimierte Person am Abteil oder an anderen auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen/Gütern verursacht wurden.
2.6.1.2.3. Mietrückstände, Mahnkosten, Verzugszinsen, Verbringungskosten und/oder Verwertungs-/Vernichtungskosten evtl. vom Mieter zurückgelassener Gegenstände zu bezahlen.
2.6.2) Mietentgelt, Mindestmietdauer, Fälligkeit, Zahlung
2.6.2.1. Die Höhe des Mietentgeltes ist im Mietvertrag (umseitig) geregelt.
Die Mindestmietdauer für Lagerabteile beträgt 2 (zwei) Wochen und die Abrechnungsperiode beträgt, wenn nicht umseitig anders geregelt, 4 (vier) Wochen.
2.6.2.2. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietentgelt nach schriftlicher Mitteilung an den Mieter, zumindest um den jährlichen Anstieg des Verbraucherpreisindex, anzupassen. Die Mitteilung muss dem Mieter zumindest 4 Wochen vor Wirksamwerden der Mietanpassung unter Angabe des Mieterhöhungszeitpunktes zugegangen sein. Dem Mieter steht bei einer entsprechenden Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches der Mieter bis zwei Wochen vor Wirksamwerden der Mietanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Mietanpassung ausgeübt haben muss. Die Sonderkündigung bedarf der Schriftform.
2.6.2.3. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig und umfasst die erste Abrechnungsperiode. Die Fälligkeit der folgenden Abrechnungsperioden richtet sich nach dem Mietvertrag.
2.6.2.4. Zahlungen werden zuerst auf sonstige Kosten und Nebenkosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Mietforderung angerechnet.
2.6.2.5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Vermieter nicht bestritten wird.
2.6.2.6. Geschäftskunden, die umseitig die Vorsteuerabzugsberechtigung erklärt haben, erklären sich auf Wunsch des Vermieters bereit, den qualifizierten Nachweis zu erbringen, daß die angemieteten Flächen/Abteile ausschließlich für Zwecke verwendet werden, die zum (vollständigen) Vorsteuerabzug berechtigen.
2.6.3) Verzug, Nicht-Bezahlung des Mietentgeltes, Pfandrecht
2.6.3.1. Soweit der Mieter den Mietzins nicht bezahlt, kommt der Mieter in Verzug, es sei denn der Mieter hat die verzögerte Zahlung nicht zu vertreten. Im Verzugsfalle kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung stellen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für internen Aufwand (z.B. Verfassung von Schreiben, interne Kommunikation) in Höhe von € 6,- fällig, wenn eine Zahlung mehr als 7 Tage fällig ist. Darüber hinaus hat der Mieter die anfallenden Eintreibungskosten, z.B. Inkassobüro- sowie Anwaltskosten zu tragen.
2.6.3.2. Falls ein Scheck des Mieters von der Bank nicht akzeptiert wird oder ein vom Mieter autorisierter Bankeinzug nicht ausgeführt werden kann , fallen zusätzlich die verrechneten Kosten der Bank an.
2.6.3.3. Bezüglich offener Forderungen hat der Vermieter in Ausübung seines Vermieterpfandrechtes das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände und dem Abteil zu verweigern und ein eigenes Zusatzschloss am Abteil zu befestigen. Diese Maßnahmen können unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Vermieter den Mietvertrag gekündigt/aufgelöst hat oder nicht. Die Ausübung dieses Rechtes berührt nicht die Verpflichtung des Mieters offene Forderungen des Vermieters zu begleichen.
2.6.4) Sicherungsübereignung, Ersatzmaßnahmen, Vermieterpfandrecht
2.6.4.1. Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag überträgt der Mieter dem Vermieter das Eigentum sowie alle Anwartschaften an sämtlichen in das Abteil zum Bezugszeitpunkt oder später eingebrachten Waren/Gegenständen („Sicherungsgut“).
Die Übereignung des Sicherungsguts wirkt erst, wenn der Mieter mit der Bezahlung einer Forderung aus und/oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mehr als 90 Tage ganz oder zum Teil (mindestens jedoch mehr als eine Monatsmiete) im Verzug ist. Gleichzeitig wird dann der Mietvertrag seitens des Vermieters beendet.
Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt. Übersteigt der Wert der für den Vermieter bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Vermieters insgesamt um mehr als 10%, so ist der Vermieter auf Verlangen des Mieters insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Mieters verpflichtet.
2.6.4.2. Die möglichen Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der Waren/Gegenstände, welche nach Beendigung des Mietvertrages im Abteil verbleiben, sind dem Mietvertrag zu entnehmen. 6.4.3. Die Ansprüche des Vermieters aus Vermieterpfandrecht bleiben unberührt.
2.6.4.4. Hat der Vermieter das Lagergut gepfändet so hat er das Recht das Lagergut ohne Zustimmung des Mieters ganz oder teilweise zu veräußern, verwerten oder zu entsorgen.
2.7) Kündigung des Lager-Mietvertrages
2.7.1. Die Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Erfolgt eine Kündigung während eines Mietmonats, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieses Mietmonats.
2.7.2. Beide Parteien haben das Recht, das Mietvertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Schriftform fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter liegt insbesondere bei Verstößen gegen Ziffern 4, 5 und 6 sowie dann vor, wenn der Vermieter seine Geschäftstätigkeit am Standort des Abteils aus welchem Grund auch immer einstellt.
2.7.3. Die normale Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab Beginn des neuen Mietzyklus.
2.8) Beschränkung der Schadensersatzhaftung des Vermieters Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, unabhängig von der Art und unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters haben die zu Grunde liegende Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2.9) Lager-Versicherung
2.9.1. Die Pflicht zur Versicherung der eingelagerten Gegenstände/Waren richtet sich nach dem Mietvertrag. Versicherungen sind nicht automatisch Bestandteil des Mietvertrages und müssen gesondert mit dem Vermieter abgeschlossen werden, sofern er dieses anbietet.
Der Mieter ist selbst für die Versicherung seines Lagergutes vor Diebstahl, Zerstörung, Teilzerstörung, Wertminderung oder anderweitigem Verlust an Qualität oder Quantität verantwortlich.
2.9.2. Ein umseitig abgeschlossener Versicherungsschutz besteht nur für jene Periode, für welche die Versicherungsprämien vom Mieter, jeweils im Voraus, bezahlt wurden.
2.9.3. Dem Versicherungsverhältnis wird der vom Mieter umseitig bekannt gegebene Wert zu Grunde gelegt. Der Vermieter hat keine Möglichkeit den angegebenen Wert zu überprüfen und steht daher nicht für eine etwaige Unterversicherung ein.
2.9.4. Der Vermieter selbst haftet in keinem Falle für Schäden oder Verluste am Lagergut in Gänze oder nur zum Teil.
2.9.5. Die in Punkt 9.4. genannte Ausschlussregelung schließt auch den Transport von Lagergut ein, der durch den Vermieter oder aber durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen ausgeführt wird.
2.10) Kleinlager, Kofferlager, Gepäcklager, Minilager, Gemeinschaftslager
2.10.1. Die Vertragsbedingungen zwischen in Punkt 10. genannten Lager-Varianten unterscheiden sich wie folgt von den hier genannten Selfstorage-Bedingungen:
2.10.1.1. Der Kunde ist Nutzer und kein Mieter.
2.10.1.1. Der Nutzungszeittraum ist zum Teil in abweichenden Zeit-Perioden / Takten eingeteilt (Tage, Wochen, etc.).
2.10.1.2. Der Lagerraum kann vom Nutzer nicht frei betreten werden. Eine Besichtigung des Lagergutes ist nur nach Anmeldung, Rücksprache und Anwesenheit des Personal möglich.
2.10.2. Der Lagerraum-Betreiber verpflichtet sich die Ware nach bestem Wissen und Gewissen einzulagern ohne das es Schaden nimmt.
2.10.3. Es gelten die selben Versicherungsbedingungen (9.) und Ausschlusskriterien von Lagergut die wir nicht einlagern können, wollen oder dürfen.
2.10.4. Einlagerung von hochwertigen Wertsachen (Gold, Edelmetalle, Juwelen, Diamanten, Kunstwerke, etc.) ist nicht gestattet. Es gilt auch dafür unsere Haftungsbeschränkung für Verlust, Diebstahl, Zerstörung, Wertminderung, etc., wie in Punkt 9.1. genannt.
2.11) Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um den zuerst gebuchten Zeitraum, mindestens jedoch um 1 Monat.
Setzt der Mieter den Gebrauch des gemieteten Abteils nach Ablauf eines vereinbarten Endes im Mietvertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
Eine ordnungsgemäße Kündigung durch den Mieter muss mit einer 30-Tage-Frist erfolgen und endet immer zum Ende eines Monats oder des im Mietvertrag angegebenen Miettaktes.
2.12) Allgemeine Vertragsbestimmungen
2.12.1. Alle schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw.an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Mietvertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem Vertragspartner mitzuteilen.
2.12.2. Der Mietvertrag (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ohne Zustimmung des Mieters ersetzt werden.
2.12.3. Es gelten nur die in diesem Mietvertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine.
2.12.4. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
2.12.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Las Palmas de Gran Canaria, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
2.12.6. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
3) POSTFÄCHER, POST-DIGITALISIERUNG UND POSTDIENSTLEISTUNGEN
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen DeuFracht und dem Auftraggeber (im den folgendem "Kunde" genannt) zustande kommen. Sofern zwischen dem Kunden und DeuFracht bereits eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann Gültigkeit, wenn auf ihre Einbeziehung bei Abschluss von zukünftigen Einzelverträgen verwiesen wird.
3.1.1) Für alle Kunden des DeuFracht - Services gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Nutzung oder der Zugriff in anderen Staaten erfolgt.
3.1.2) Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, sind von der Nutzung des DeuFracht-Services ausgeschlossen.
3.1.3) Wenn der Kunde mit der Geltung dieser AGB nicht einverstanden ist, kann eine Serviceleistung nicht erfolgen. Der Kunde akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen indem er die Erklärung (wörtlich oder sinngemäß) "Haben Sie die AGB gelesen und akzeptieren Sie diese?" durch klicken auf die Checkbox mit "Ja" bestätigt. Damit werden diese AGB Vertragsbestandteil.
3.2) Vertragsgegenstand
DeuFracht bietet seinen Kunden Services, Dienste und Hilfestellung bei der Verwaltung und Organisation von Postdienstleistungen an.
3.2.1) Angebot und Vertragsschluss
Das Online-Bestellformular dient allein der Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von DeuFracht.
Zeichnungen, Abbildungen, oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Mitarbeiter von DeuFracht sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3.3) Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde erhält nach der Bestellung eine Mitteilung per E-Mail, die den Eingang seiner Daten bestätigt. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine E-Mail mit der Bestätigung der Zahlung und der Vertragsbestätigung. Der Kunde versichert, dass die von ihm bei der Registrierung und Bestellung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
3.4) Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis kommt erst zu Stande, wenn DeuFracht dem Kunden eine Zahlungsbestätigung und Vertragsbestätigung in Textform zusendet. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und die Leistungsbeschreibung der gewählten Dienstleistung, soweit diese dem Kunden nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.
3.5) Vertragsdauer
Der Vertrag über kostenpflichtige Dienstleistungen verlängert sich automatisch um die jeweilige Mindestlaufzeit (z.B. 3, 6 oder 12 Monate), sofern der Kunde seinen Vertrag nicht mindestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Bei erstmaliger Bestellung wird der Kunde mit Erhalt der Vertragsbestätigung über die jeweilige gewählte Laufzeit, das Datum des Vertragsendes und die Dauer der Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung informiert.
3.6) Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise, siehe der DeuFracht-Startseite. Die Preise richten sich nach der jeweils vertraglich vereinbarten Leistung. Sie setzten sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
DeuFracht kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem DeuFracht selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Postdienstleister, Festnetz- & Mobilfunknetzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandene Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Änderungen von Leistungsentgelten teilt DeuFracht dem Kunden in Textform mit.
3.7) Lieferbedingungen und Terminabsprachen
Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich mit ausgewählten Versanddienstleistern von DeuFracht (z.B. Deutsche Post AG, DHL, Fed Ex, UPS, GLS, DPD, GO, Iloxx, TNT usw). Der Kunde verpflichtet sich die Bearbeitungs-, Transport- und Beförderungsvereinbarungen der Versanddienstleister einzuhalten.
3.7.1) Versicherung
Auf Wunsch des Kunden werden gegen gesondertes Entgelt Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert oder auch Nachnahmesendungen akzeptiert die jedoch ein ausreichendes Portoguthaben (Vorauskasse) voraussetzen.
Sofern DeuFracht die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, hiervon ist jedoch der Verzug durch Dritte z.B. Versand-Dienstleister nicht betroffen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von DeuFracht.
DeuFracht ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
Getroffene, nicht kostenpflichtige und kostenpflichtige, Terminabsprachen des Kunden mit DeuFracht sind verbindliche Zusagen zur Leistungserfüllung. Hält der Kunde Terminvereinbarungen nicht ein, sind Ersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
3.8) Domizilservice
Mit der Beauftragung des Domizilservice (Virtual Office) erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf Briefbögen, Impressum, Internet-Seiten etc.) die von DeuFracht zur Verfügung gestellte Anschrift als Domiziladresse zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis, die Domiziladresse bei allen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung, Handelsregistereintragungen von Personenhandels und Kapitalgesellschaften) als Geschäftsanschrift anzugeben. Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der von DeuFracht zur Verfügung gestellten Domiziladresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten bzw. eventuell angestrebter Handelsregistereintragungen oder sonstiger Genehmigungen erfüllt sind, DeuFracht kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich bei Ablauf der Vertragslaufzeit alle Anmeldungen und Eintragungen, welche im Zusammenhang mit der Domiziladresse angegeben worden sind, zu löschen bzw. zu ändern und darüber hinaus untersagt DeuFracht ausdrücklich jegliche weitere Nutzung der Domiziladresse. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach ist DeuFracht berechtigt die zuständigen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
3.9) Postservice/Maildrop
Nimmt DeuFracht Postsendungen des Kunden entgegen, so leitet DeuFracht diese an eine von ihm zu benennende Adresse weiter oder hält sie zur Abholung bereit. DeuFracht sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die genannte Adresse gerichtet sind, sie zuverlässig erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter, wie z. B. der Deutschen Post AG, kann DeuFracht keine Haftung übernehmen.
Die Weiterleitung an den Kunden erfolgt je nach vereinbarter Leistung. Wird die Post hierzu auf ausdrückliche Anweisung des Kunden, aufgrund einer erteilten Postvollmacht, von DeuFracht geöffnet, so gewährleistet DeuFracht strengste Verschwiegenheit, Diskretion und die Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Alle Mitarbeiter von DeuFracht sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und in das Postgesetz und Briefgeheimnis eingewiesen worden. Der Kunde hat selbst zu prüfen ob eine von Ihm erteilte Postvollmacht und das Öffnen der Post standesrechtlich zulässig ist. Bei Weiterleitung der Post ist stets nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung bzw. Weiterleitung geschuldet.
Als Postbevollmächtigter des Kunden für die Annahme von Post, nimmt DeuFracht alle Post an, Einschreiben und die als Eigenhändig ausgewiesen Sendungen kann m DeuFracht nur mit einer unterzeichneter Postvollmacht entgegennehmen. DeuFracht ist nur dann berechtigt die Briefe des Kunden zu öffnen wenn eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Postvollmacht vorliegt. Insoweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist DeuFracht nur verpflichtet, Post oder Pakete zu akzeptieren, die von kommerziellen Kurierdiensten ausgeliefert werden. Der Kunde ist verpflichtet jede, an Ihn, von DeuFracht weitergeleitete Post- und Paketsendung anzunehmen die an seinen (Firmen-) Namen gerichtet ist.
Pakete die vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgehalten werden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang abgeholt werden ansonsten wird eine Lagerungsgebühr von € 5,00 pro m³ und Woche, die vom Portoguthaben des Kunden abgebucht wird, fällig. 60 Tage nach der Annahme werden die Pakete auf Kosten des Kunden an den Absender zurück gesendet und die entsprechenden Gebühren vom Portoguthaben des Kunden abgebucht. Kann der Absender nicht festgestellt werden, ist DeuFracht zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt DeuFracht entweder die Weisung des Absenders ein, oder sendet die Pakete, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist DeuFracht berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf DeuFracht die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.
DeuFracht empfängt Pakete bis zur maximalen Größe von 150 x 80 x 80 cm und bis zu einem Gewicht von 31,5 kg und geht von einer Menge von bis max. 70 Briefen und 15 Pakete/Päckchen (pro Monat und Kunde) aus. Liegt das Volumen mehr als 15 % darüber ist der Kunde verpflichtet an DeuFracht eine Anfrage zu richten, DeuFracht behält sich bis zur Klärung vor, die angebotenen Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen.
Weitergeleitete Postsendungen, die der beauftragte Versanddienst nicht ausliefern konnte, werden an DeuFracht zurückgeschickt. Wenn der Grund hierfür eine unrichtige oder ungültige Adresse des Kunden ist, ist DeuFracht berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten.
DeuFracht ist für den Inhalt von Briefen, Paketen, Päckchen, Fernschreiben, Mitteilungen, etc., die von DeuFracht im Auftrag des Kunden abgefertigt, bearbeitet oder weitergeleitet werden, nicht verantwortlich. Nicht angenommen werden Sendungen deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften erkennbar unterliegen oder deren Beförderung und Lagerung mit besonderen Auflagen verbunden ist. Sofern eine solche Sendung trotzdem in das System von DeuFracht gelangt, ist DeuFracht berechtigt, die weitere Bearbeitung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Kunden zu erheben. Lehnt der Kunde die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine oben genannte Sendung handelt, so ist DeuFracht berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Kunden geg. Entgelt bereitzuhalten.
DeuFracht steht eine Zeit von 24 Stunden für die Bearbeitung der eingehenden Post zur elektronischen Weiterleitung per E-Mail zu. Kurzzeitige Verzögerungen durch Kapazitätsgrenzen bei einem von DeuFracht nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren erhöhten Postaufkommen bleiben vorbehalten.
3.10) Post-Scan-Service / Post-Digitalisierung
Der Kunde hat mit Vertragsabschluß ausgewählt, ob 1.) seine Post gleich per Post weitergeleitet werden soll, 2.) nur Briefumschläge eingescannt und der Brief ungeöffnet archiviert werden soll, oder 3.) Postsendungen immer geöffnet und eingescannt werden sollen.
Zur Öffnung der Post ist eine ausgefüllte, handschriftlich unterschriebene Postvollmacht notwendig, die uns ermächtigt (unter geltendem Recht von Brief-/Postgeheimnis und dem Datenschutzgesetz), die Post zu öffnen und einzuscannen und das Lichtbild in Dateiform in ihrem persönlichen Mitgliedskonto, auf DeuFracht hochzuladen.
Der Kunde kann die hochgeladenen Dateien selber löschen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses, werden automatisch alle Dateien des Kunden unwiderruflich gelöscht, auch wenn das Mitgliedskonto noch eingeschränkt existiert.
Alle eingegangenen Briefe/Sendungen werden nach dem scannen bei uns sicher archiviert. Dieser Vorgang ist kostenlos.
3.11) Nachlieferung der Post/Postvernichtung
Briefe die nicht sofort weitergeleitet werden, können nach Kundenwunsch 14tägig, monatlich oder nach Termin mit Sonderabsprache, an eine Wunsch-Empfängeradresse zugestellt werden. Dies setzt voraus, dass das Portoguthaben des Kunden ausreichend aufgeladen ist. Ansonsten erfolgt kein Versand.
Eine Abholung bei uns, auch durch eine bevollmächtigte Fremdperson, ist ohne Aufpreis möglich.
Der Kunde erteilt uns den Auftrag wenn seine archivierte und eingescannte Post nicht zugestellt, sondern durch uns vernichtet werden soll. In diesem Falle werden die Briefe geschreddert und umweltgerecht entsorgt.
3.12) Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Abholung die Geschäftsräume verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
3.12.1) Zollabfertigung
Wenn ein Paket eine Zollabfertigung erforderlich macht ist dies, unbedingt im voraus, mit DeuFracht zu vereinbaren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige und korrekte Dokumentation vorzulegen. DeuFracht handelt im Namen und Auftrag des Kunden. Der von DeuFracht benannte Versanddienstleister tritt bei der Durchführung der Zollabfertigung, insoweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, im Namen des Kunden auf. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Versanddienstleister, allein zu dem Zweck der Benennung eines Zollspediteurs für die Durchführung der Zollabfertigung, als der Empfänger des Pakets betrachtet werden kann. DeuFracht übernimmt keine Verantwortung für Zollabfertigungen von Sendungen, insbesondere bei speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen, es sei denn, DeuFracht wird, gegen gesondertes Entgelt, auf Wunsch des Kunden damit beauftragt.
Wenn etwaige Zölle, Steuern, Strafgebühren, Lagerhaltungsgebühren oder andere Ausgaben im Anschluss an Maßnahmen der Zollbehörden auferlegt oder fällig werden oder aufgrund des Versäumnisses des Kunden oder des Empfängers, eine ausreichende Dokumentation oder im Zusammenhang mit dem Versand erforderliche Genehmigungen oder Lizenzen nicht vorgelegt wurden, ist der fällige Betrag vom Kunden zu tragen, welcher mit einem ausreichenden Portoguthaben nachzuweisen ist. Falls die Summe sich als unzureichend erweist ist der Kunde dafür verantwortlich, den betreffenden Betrag an die zuständige Stelle zu entrichten.
3.13) Verantwortung für illegale Aktivitäten.
Alle Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt sind von der Annahme ausgeschlossen! Illegale Aktivitäten werden von DeuFracht nicht zugelassen. Wenn verbotene Waren angeliefert werden, kann eine Beschlagnahmung durch die zuständigen Behörden erfolgen. Alle Anwaltsgebühren, die von DeuFracht aufgewendet werden, um geltendes Recht gegenüber einem Kunden oder potenziellen Kunden geltend zu machen, gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die DeuFracht Einrichtungen oder beliebige DeuFracht Dienstleistungen nicht für ungesetzliche, unzulässige oder betrügerische Zwecke verwenden wird oder für beliebige Zwecke, die vom europäischen Gemeinschaftsrecht, den deutschen Postbestimmungen und / oder IATA-Regelungen verboten sind. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass jede Verwendung der zur Verfügung gestellten Leistungen von DeuFracht mit den geltenden europäischen Regelungen, den Regelungen des Ursprungslandes, den lokalen Bestimmungen und den Gesetzen des Bestimmungslandes vereinbar sein muss. Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass die von ihm veranlasste Aktivitäten DeuFracht zuzurechnen oder von DeuFracht veranlasst worden sind.
Sollten uns Ermittlungsbehörden bezüglich eines unserer Kunden kontaktieren, da der Verdacht von Straftaten im Raum steht, die der Kunde mit oder über unsere Anschrift beging, arbeitet PostZuEmail vollumfänglich mit den Behörden zusammen.
3.14) Widerrufsrecht
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
3.14.1) Widerrufsbelehrung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsadresse im Impressum.
3.14.2) Widerrufsfolgen
Der Kunde verzichtet mit dem Widerruf auf die Nutzung von noch nicht in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Diensten und hat kein Recht auf eine Rückerstattung des bereits an DeuFracht gezahlten Entgelts. Kann der Kunde empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde DeuFracht insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
Kunden, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Leistungen durch DeuFracht einen bezahlten, noch nicht aufgebrauchtes Portoguthaben haben, erhalten eine anteilige Rückerstattung des noch nicht aufgebrauchten Portoguthabens. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich, per Überweisung, auf ein deutsches Bankkonto.
3.15) Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die DeuFracht aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, ist DeuFracht berechtigt alle Leistungen einzustellen. Bis zur Erfüllung der Forderungen verwahrt DeuFracht die Post des Kunden (Zurückbehaltungsrecht) kostenpflichtig.
3.16) Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte nach Vorkasse zu begleichen. DeuFracht ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist DeuFracht berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DeuFracht über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichten sich der Kunde, alle durch zweckentsprechende Maßnahmen verursachten Kosten zur Beitreibung der offenen Forderungen zu ersetzen (Kosten der Forderungseinziehung, Kosten des konzessionierten Inkassoinstitutes und eines beauftragten Rechtsanwaltes - prozessrechtliche Kostenersatzpflicht, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe, Spesen und Bearbeitungsgebühren).
3.17) Haftung
DeuFracht haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglich als auch außervertraglicher Art - nur dann, wenn DeuFracht den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von DeuFracht auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag von 100,- € je Schadensfall begrenzt. DeuFracht haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vermögensschäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Haftung von DeuFracht für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen dem Kunden bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der DeuFracht beruhen, ist ausgeschlossen, insbesonders wenn der Kunde nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den vereinbarten Kommunikationswegen übermittelt hat.
Die Haftung von DeuFracht für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere Telekommunikationsdiensteanbietern oder Versanddienstleister wie z.B. der Deutschen Telekom AG, Deutsche Post AG oder Mobilfunknetzbetreibern und Serviceprovidern - sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen DeuFracht sind innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes. Soweit die Haftung von DeuFracht nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von DeuFracht.
3.18) Sonderkündigungsrecht
Sollte DeuFracht davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde unseren Service für mutmaßlich illegale Zwecke mißbraucht (Scheinwohnsitz, Scheinfirma, etc.) oder unsere Adresse dazu nutzt um sich vor Gläubigern/Gerichtsvollziehern/Behörden zu verstecken, kann DeuFracht den Vertrag einseitig sofort oder per Frist kündigen. Der gekündigte Kunde hat dafür Sorge zu tragen dass keine an Ihn adressierte Post mehr bei DeuFracht ankommt. Sollte dies wider erwarten trotzdem passieren, wird die Annahme verweigert (sofern möglich) oder aber die Post gesammelt und auf Kosten des Kunden weitergeleitet.
3.19) Allgemeines
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und DeuFracht gilt das Recht des Staates Spanien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des vollständigen Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, ausreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung vom Kunden widersprochen werden, gilt die Neufassung als vereinbart, sofern der Kunde in dieser e-Mail-Mitteilung auf die vorgesehene Bedeutung des Schweigens hingewiesen wird. Innerhalb der Zweiwochenfrist ab Kenntnisnahme hat der Kunde darüber hinaus das Recht, das Vertragsverhältnis mit DeuFracht fristlos zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
Maspalomas, März 2019
Gerichtsstand: Las Palmas de Gran Canaria