Zulässiges Gewicht und Maße sowie Sperrgutinfos
Luftfracht von Kanaren nach Deutschland/EU:
Zulässige Maße und Gewichte:Mindestmaß: L 30 cm, B 15 cm, H 5 cm
Kartongewicht: max. 20 kg brutto (ab 5kg/40,- Euro Warenwert ist aufpreisige Zollbearbeitung Pflicht)
Maximale Abmaße von Einzelkartons "normal": Gurtmaß: 300cm
Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
Luftfracht von Deutschland zu den Kanaren:
Zulässige Maße und Gewichte:
Mindestmaß: L 30 cm, B 15 cm, H 5 cm
Kartongewicht: max. 30 kg brutto
Maximale Abmaße von Einzelkartons "normal": Gurtmaß: 300cm
Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
Gütertaxi - Transport auf dem Seeweg/Landweg:
Zulässige Maße und Gewichte:
Mindestmaß: L 30 cm, B 15 cm, H 5 cm
Kartongewicht: max. 31,5 kg brutto (ab 20,1kg Zusatzgebühr für Übergewicht)
Maximale Abmaße von Einzelkartons "normal": L 120 cm, B 60 cm, H 60cm oder Gurtmaß: 360cm
Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
Container - Transport auf dem Seeweg/Landweg z.B. als Beiladung im Sammelladungscontainer (LCL):
Zulässige Maße und Gewichte:
Mindestmaß: L 30 cm, B 15 cm, H 5 cm
Kartongewicht: max. 31,5 kg brutto
Maximale Abmaße von Einzelkartons "normal": L 120 cm, B 60 cm, H 60cm oder Gurtmaß: 360cm
Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
VersandKanaren Klein-Fracht Sammeltransporte:
Zulässige Maße und Gewichte:
Preis pro kg: 7,- Euro
Maximale Abmaße von Einzelartikeln: 50cm längste Seite. Gurtmaß maximal: 120cm
Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
Sperrgut:
Als Sperrgut gelten Pakete, die aufgrund der Überschreitung der maximalen Abmessungen sowie des Gurtmaßes bzw. ihrer äußeren Beschaffenheit:
- Verpackungsform (z. B. Teppichrollen, Holzkisten, Kanister, Metallkisten, Fässer, Pakete mit überstehenden Teilen, trapezförmige Pakete, Koffer, Tüten und Taschen),
- Verpackungsmaterial (z. B. Kartons mit Folie umwickelt, in Klebeband eingewickelt)
- Verpackungsbesonderheiten (wie z.B. Rollen für Drucke und Poster ohne Beförderungshilfe) eine besondere betriebliche Behandlung (z.B. manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern.
Wenn DeuFracht feststellt das eine angelieferte Fracht nicht als Sperrgut gebucht ist, aber den Kriterien für Sperrgut entspricht, ist DeuFracht berechtigt für den entstandenen Mehraufwand eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Packstück zu erheben.