Verbotenes Frachtgut / Verbotsgut
Folgende Güter sind vom Transport und der Transportvermittlung ausgeschlossen:
1) Sendungen deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie).
2) Sendungen deren äußere Beschaffenheit oder Inhalt Personen verletzen oder infizieren können oder Sachschäden verursachen können.
3) Lebende Tiere, sterbliche Überreste von Menschen.
4) Gefahrgut - darunter fallen Stoffe die folgende Eigenschaften haben: explosiv, gasförmig, entzündbar, ansteckungsgefährlich, giftig, ätzend, umweltgefährdend, radioaktiv
Außerdem fallen alle Stoffe darunter die gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände haben (gemäß ADR: Accord Europee sur le transport des marchandises dangereuses par route)
HINWEIS: Viele Produkte des täglichen Bedarfs fallen darunter!
Demnach sind folgende Produkte (Beispiele) vom Transport ausgeschlossen: Sprays aller Art, Parfüm, Nagellack und Nagellackentfernen, Streichhölzer, Gasfeuerzeuge, Benzinfeuerzeuge, Tischtennisbälle, Li-Ion-Akkus (auch in technischen Geräten), Batterien.
5) Sendungen mit einem realen Gesamtwert von über 500,- Euro. Dies gilt für alle Sendungen die am selben Tag an die selbe Adresse geschickt werden sollen (Gesamtwert: 500,- Euro maximal). Haftungsbeschränkungen bleiben davon unberührt.